Verantwortung in Lieferketten

Am 1. Januar 2023 ist das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten.

Dessen Ziel ist, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Erstmals formuliert der Gesetzgeber für Unternehmen verbindliche und einheitliche Richtlinien zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland – darunter auch die Fraport AG.

Umsetzung der Sorgfaltspflichten

Das neue Lieferkettengesetz bestärkt die Fraport AG in ihrem langjährigen Weg einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir denken den Umgang mit Menschenrechten und Umwelt in allen unternehmerischen Entscheidungen mit.

Zu den Kernelementen der daraus entstehenden Sorgfaltspflichten gehört die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen außerdem zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen, einem öffentlich beschriebenen Beschwerdeverfahren und regelmäßiger Berichterstattung. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln eines Vertragspartners und anlassbezogen auf das Handeln weiterer mittelbarer Zulieferer. Fraport kommt allen Verpflichtungen umfassend nach. Die Achtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten hat für uns als werteorientierter Konzern höchste Priorität.